Leitfaden

Unsere Kinder sind unsere Zukunft.

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Ihnen gehört die ganze Aufmerksamkeit der Eltern und der Gesellschaft. Deshalb erschüttert uns jedes einzelne, bekannt werdende Beispiel von Gewalt an einem Kind. Die Formen der Gewalt sind vielfältig: körperliche und seelische Misshandlung, sexueller Missbrauch und Vernachlässigung.

Zu oft jedoch bleiben Fälle der Gewaltanwendung gegen Kinder im Verborgenen. Daher sind wir alle gefordert, noch aufmerksamer zu werden und jegliche Anzeichen, die auf eine Gewalteinwirkung hinweisen, wahrzunehmen.

Das Projekt "Stoppt Gewalt gegen Kinder" will mithelfen, die auch bei Fachleuten bestehenden Informationsdefizite abzubauen, wenn es darum geht, gegen Kinder verübte Gewalt zu erkennen und sachgerecht darauf zu reagieren.

Dieses Internetportal Gewalt-gegen-Kinder-MV.de bietet neben dem Leitfaden als Online- und PDF-Version viele weiterführende Informationen, Ansprechpartner und Adressen.

Erst durch den gemeinsamen Einsatz von medizinischem, psychologischem, sozialpädagogischem und jugendpflegerischem Fachwissen und der Überwindung sektoraler Grenzen, kann den vielfältigen Dimensionen von Kindesmissbrauch entgegengewirkt werden.

Den Partnern des Projektes "Stoppt Gewalt gegen Kinder" ist es ein besonderes Anliegen, verschiedene Akteure des Gesundheitswesens bei einem gemeinsamen Ziel zu unterstützen: Dem Schutz unserer Kinder.

"Kindesmisshandlung ist eine nicht zufällige (bewusste oder unbewusste) gewaltsame körperliche und/oder seelische Schädigung, die in Familien oder Institutionen (z. B. Kindergärten, Schulen, Heimen) geschieht, und die zu Verletzungen, Entwicklungsverzögerungen oder sogar zum Tode führt, und die somit das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht" (Bast, 1978).

Diese Definition ist schon seit vielen Jahren der Ausgangspunkt für die Frage, wann aus der Sicht der helfenden Berufsgruppen (z.B. Ärzte , Sozialarbeiter) von Gewalt gegen Kinder gesprochen werden kann. Auch der Deutsche Bundestag verwendet die o.g. Definition unter diesem Aspekt. In ihr wird deutlich, dass Gewalt gegen Kinder folgende Formen annehmen kann:

  • Körperliche Gewalt
  • Seelische Gewalt
  • Vernachlässigung
  • Sexuelle Gewalt

Zu unterscheiden ist jeweils die Misshandlung als aktive und die Vernachlässigung als passive Form. Mehrere Formen können bei einem Kind auch gleichzeitig vorkommen.


Formen der Gewalt

Diese Klassifizierung (vgl. das obige Schema) unterscheidet hierbei Formen der direkten Gewalt von der Form der indirekten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Die direkte Gewalt ist unmittelbar gegen das Opfer gerichtet. Die indirekte Gewalt meint die Wahrnehmung von Gewalt-handlungen zwischen erwachsenen Personen. Das Miterleben dieser Gewaltereignisse hat vergleichbare psychische Auswirkungen wie die Formen der direkten Gewalt.


Gewalt wird meist in der Familie ausgeübt

Die Kindesmisshandlung ist durch eine gezielte Schädigungsabsicht des Opfers gekennzeichnet. Meist wird eine verantwortliche erwachsene Person wiederholt gegen ein Kind gewalttätig. Gewalt wird fast immer in der Familie oder in anderen Sozialbereichen ausgeübt. Häufig ist die Gewaltanwendung der Erwachsenen ein Ausdruck eigener Hilflosigkeit und Überforderung. Die zunehmende Auseinandersetzung mit der Gewalt gegen Kinder in unserer Gesellschaft darf nicht dazu führen, dass wir unsere Aufmerksamkeit ausschließlich auf misshandelnde Personen und ihre Opfer richten und dabei die ökonomischen und soziokulturellen Ursachen vergessen. Diesen Verhältnissen sind alle Menschen - je nach ihrer sozialen Lage - ausgesetzt. Die Häufung von Einschränkungen und Belastungen, von sozialen Benachteiligungen, von materieller Armut und psychischem Elend ist eine häufig übersehene Ursache für Gewalt gegen Kinder.

Vernetzte Hilfe verschiedener Institutionen und Kliniken ist erforderlich

Den verantwortlichen Erwachsenen sollen frühzeitig Hilfen zur Selbsthilfe angeboten werden. Dabei müssen verschiedene Institutionen un-terstützend zusammenarbeiten, um dem komplexen Problem gerecht zu werden. In diesem Leitfaden sollen dabei Ihre Rolle als niedergelassener Arzt sowie die Hilfen für das Kind im Vordergrund stehen. Möglichkeiten für ein gemeinsames Fallmanagement mit anderen Einrichtungen und Berufsgruppen werden aufgezeigt.

Der wichtigste Kooperationspartner für Ärzte ist die Jugendhilfe. Durch die Neuregelung des Kinder- und Jugendschutzes nach § 8a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ist der Schutzauftrag der öffentlichen und freien Jugendhilfe präzisiert worden. Damit ist ein gesetzlicher Rahmen geschaffen worden, der den professionellen Blick auf Gefährdungsrisiken schärft und die verschiedenen Fachkräfte zur Zusammenarbeit verpflichten soll.



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