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Die Erhebung des psychischen Befundes gehört weder in der Praxis noch in der Klinik zum diagnostischen Alltag. Es ist deshalb sinnvoll, strukturiert vorzugehen, wie es zum Beispiel das Untersuchungsschema von Steinhausen (1993) vorschlägt:

 

Psychopathologische Befunderhebung bei Kindern und Jugendlichen
Äußeres Erscheinungsbild: Attraktivität, Reife, Fehlbildungen, Kleidung, Sauberkeit
Kontakt- und Beziehungsfähigkeit: Abhängigkeit von der Begleitperson, Aufnahme der Beziehung zum Untersucher, Selbstsicherheit, Kooperation
Emotionen: Stimmung, Affekte, Angst, psychomotorischer Ausdruck
Denkinhalte: Ängste, Befürchtungen, Phantasien, Denkstörungen, Selbstkonzept, Identität
Kognitive Funktionen: Aufmerksamkeit, Orientierung, Auffassung, Wahrnehmung, Gedächtnis, allg. Intelligenz
Sprache: Umfang, Intonation, Artikulation, Vokabular, Sprachverständnis
Motorik: Aktivität, qualitative Auffälligkeiten wie Tics, Stereotypien, Jaktationen
Soziale Integration: Position, Beziehungen innerhalb der Familie, Schulklasse, Freundeskreis

(Steinhausen (1993))

Die Erhebung des psychischen Befundes ist die Voraussetzung dafür, seelische Störungen von Kindern angemessen einordnen zu können. Sie sollten Auffälligkeiten erkennen und benennen können und auch dokumentieren. In den Früherkennungsuntersuchungen im Kindesalter werden "Auffälligkeiten der emotionalen und sozialen Entwicklung des Kindes"  kodiert.

Merkmale von misshandelten und vernachlässigten Kindern

In der Literatur zum Thema Kindesmisshandlung wird ein Merkmal als typisch für misshandelte Kinder beschrieben: Das Kind zeigt eine "gefrorene Aufmerksamkeit" (frozen watch-fulness). Es sitzt still auf seinem Platz und beobachtet seine Umgebung quasi aus dem Augenwinkel her aus, ohne sich zu bewegen. Es bewegt sich erst dann, wenn es sich unbeobachtet fühlt.

Als weitere typische Symptome für misshandelte Kinder werden emotionale Störungen (anhaltende Traurigkeit, Ängstlichkeit, Stimmungslabilität und mangelndes Selbstvertrauen) und Schwierigkeiten im Sozialverhalten beschrieben. Die Kinder sind entweder auffallend ruhig und zurückgezogen oder aber besonders aktiv, unruhig und schwierig (Aggressivität, Distanzlosigkeit). Bei der Entwicklungsbeurteilung findet man häufig Rückstände in der Motorik und Sprache.

Manchmal senden Kinder verschlüsselte Botschaften wie "Hier gefällt es mir" oder "Ich gehe gern ins Krankenhaus", die aussagen können, dass die Situation zu Hause schwer erträglich ist, ohne sie als solche zu benennen.

Manche Kinder, die in einer deprivierenden Umgebung leben, entwickeln sich in einer neuen Situation (während des Klinikaufenthaltes) rasch zum Positiven.


Auffälliges Verhalten des Kindes

Der Verdacht auf sexuellen Missbrauch entsteht manchmal durch auffälliges Verhalten des Kindes. Es zeigt inadäquates, sexualisiertes Verhalten oder nicht altersentsprechendes Wissen über Sexualität, das im Spiel oder in Zeichnungen dargestellt wird. Als Folge einer Missbrauchssituation kann eine plötzliche Verhaltensveränderung ohne ersichtlichen Grund entstehen.

Kinder meiden das Alleinsein mit einer bestimmten Person oder haben einen Schulleistungsknick, häufig verbunden mit sozialem Rückzug (internalisierendes Verhalten) oder unangemessener Aggressivität (externalisierendes Verhalten).

Einzelfund noch kein Beweis

Die beschriebenen Verhaltensauffälligkeiten sind keineswegs Beweise für eine Misshandlungs- oder Vernachlässigungssituation. Sie dienen allenfalls als Hinweise und können selbstverständlich auch andere Ursachen haben. Ein Arzt sollte bei diesen Befunden aber körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt gegen das Kind bzw. belastende Lebensumstände in die differenzialdiagnostischen Überlegungen einbeziehen.

Vermeiden Sie Suggestivfragen

Sollte es zu einem Gespräch mit dem Kind oder einer Betreuungsperson über den Verdacht auf Misshandlung bzw. Missbrauch kommen, ist für ein eventuell folgendes Strafverfahren vor allem Folgendes wichtig: Jede Befragung des Kindes, insbesondere eine suggestive Befragung, kann bezüglich einer späteren Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Kindes äußerst problematisch sein. Sie sollten deshalb in Ihrem Gespräch alles unterlassen, was als Suggestivfrage gewertet werden könnte. Wenn sich das Kind von sich aus mitteilt, so sollten dessen eigene Angaben schriftlich, wenn möglich wörtlich niedergelegt werden.

Sorgfältige Dokumentation

Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis der Untersuchung - auch zur Sicherung von Beweisen für ein etwaiges Strafverfahren - sorgfältig dokumentiert wird. Zu diesem Zweck wird insbesondere auf die im Serviceteil beiliegenden Untersuchungsbögen hingewiesen.


Seelische Gewalt

Seelische Gewalt und psychische Vernachlässigung können nur durch Verhaltensauffälligkeiten diagnostiziert werden. Diese Verhaltensauffälligkeiten sind allerdings nicht spezifisch für Misshandlung, sondern können viele andere Ursachen haben. Es gibt kein eindeutiges Merkmal und kein gesichertes diagnostisches Instrument, um seelische Gewalt zu erkennen.

Es ist jedoch möglich, zumindest einen Verdacht zu erhärten. In der Literatur werden eine Vielzahl von diagnostischen Hinweisen auf seelische Misshandlung gegeben, wenn organische Ursachen ausgeschlossen sind. Die meisten dieser Symptome sind auch bei sexuellem Missbrauch zu beobachten oder gehen mit körperlicher Gewalt einher (Eggers, 1994): 

Symptome bei seelischer Gewalt
Säuglingsalter Kleinkindalter Schulalter

* Gedeihstörung

* Motorische Unruhe

* Apathie

* "Schreikind"

* Nahrungsverweigerung Erbrechen, Verdauungsprobleme

* Psychomotorische Retardation

* (Sekundäre) Enuresis

* (Sekundäre) Enkopresis

* Daumenlutschen

* Trichotillomanie

* Nägelbeißen

* Spielstörung

* Freudlosigkeit

* Furchtsamkeit

* Passivität, Zurückgezogensein

* Aggressivität, Autoaggressionen

* Distanzschwäche

* Sprachstörung

* Motorische Störungen und Jactationen

* Kontaktstörungen

* Schulverweigerung, Abnahme der Schulleistungen, Konzentrationsstörungen

* Mangel an Ausdauer, Initiativverlust

* Hyperaktivität, "Störenfried"-Verhalten

* Ängstlichkeit, Schüchternheit, Misstrauen

* Suizidgedanken, Versagensängste

* Narzisstische Größenphantasien, Tagträumereien

 Zur Diagnostik kann ein Kinder- und Jugendpsychiater oder ein psychologischer Kinder- und Jugendpsychotherapeut hinzugezogen werden.







Bei sexuellem Missbrauch gibt es kaum eindeutige Symptome, deshalb sollten immer Differentialdiagnosen aufgestellt werden. Zu den oben beschriebenen Verhaltensweisen werden weitere Verhaltensauffälligkeiten beobachtet.

Diese Symptome sind ebenfalls unspezifisch und müssen weiter abgeklärt werden:

Gestörtes Essverhalten, Schlafstörungen, Rückfall in ein Kleinkindverhalten (Regression), Weglaufen von zu Hause, Distanzlosigkeit, sexualisiertes Verhalten, Ablehnung des eigenen Körpers, Sexualstörungen, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Affektlabilität, Depressivität, erhöhtes Sicherheitsbedürfnis, Albträume, unklare Angstzustände, Schmerzen (z. B. Bauchschmerzen), Sprachstörungen, Stehlen und anderes delinquentes Verhalten, Beziehungsschwierigkeiten, Borderline-Persönlichkeitsstörungen und Konversionssyndrome.

Körperliche Symptome

Unterleibsverletzungen und Geschlechtskrankheiten bei Kindern, wie z. B. Gonorrhoe, sollten immer als Hinweise auf sexuelle Gewalt betrachtet werden. Entzündungen im Genitalbereich sind kein primäres Anzeichen für Missbrauch, da unspezifische Infektionen durch Darmbakterien sind relativ häufig sind. Spezifische Infektionen z. B. durch Trichomonaden oder Candida kommen dagegen bei Mädchen vor der Pubertät sehr selten vor, wenn kein sexueller Missbrauch vorliegt. Condylomata accuminata sind mit großer Wahrscheinlichkeit eine Folge von Missbrauch.

DNA-Spurensicherung bei missbrauchten Mädchen

Außerdem sind Hämatome und Bisswunden im Genital- und Analbereich ein häufiges Zeichen von sexueller Gewalt. Beweisend ist der Nachweis männlicher DNA in der Scheide, im Anus oder an einer Biss-Spur. Die Probennahme dient ausschließlich der Spurensicherung. Ob eine DNA-Analyse durchgeführt werden darf, entscheiden die zuständigen strafverfolgenden Behörden.
Dazu sollte mit einem feuchten Watteträger (Leitungswasser genügt) die Spur durch mehrfaches Überstreichen der Stelle aufgenommen werden. Danach müssen Sie den Spurenträger an der Luft trocknen lassen, da sonst die DNA zerstört und für die Analyse unbrauchbar wird.

Rechtsmedizinische Institute führen auf Veranlassung des behandelnden Arztes oder anderer Institutionen/Privatpersonen DNA-Analysen durch mit dem Ziel des Nachweises männlicher DNA, ohne dass durch diese Untersuchungsergebnisse bestehende gesetzliche Regelungen verletzt werden. Der mögliche Befund "männliche DNA im Abstrichmaterial" sichert weitgehend die Diagnose "Sexueller Kindesmissbrauch". Die Ermittlungsbehörde entscheidet dann über die weiteren Spurenuntersuchungen bis hin zum Täternachweis durch individualisierende DNA-Analyse.

Auch nach Waschen, Duschen oder Baden lohnt sich der Versuch des DNA-Nachweises! Er kann auch noch nach Tagen zum Erfolg führen, wenn man bei der Spurenaufnahme die Haut spreizt.

Nach positivem Nachweis männlicher DNA kann dann gemeinsam mit kompetenten Partnern des Netzwerkes darüber beraten werden, ob und wann ggf. eine Anzeige erfolgen soll, um das Kind vor fortgesetztem sexuellem Missbrauch zu schützen. Schließlich ist auch zu beachten, dass eine Schwangerschaft entstehen kann. Auch mögliche psychische Auffälligkeiten müssen hier unbedingt bedacht bzw. beobachtet werden.


DNA-Spurensicherung bei missbrauchten Jungen

Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch von Jungen sollte nach vorsichtigem Spreizen des Anus mit einem Watteträger das Spurenmaterial gesichert werden. Unter Umständen sind nach vorsichtiger analer Untersuchung Spuren am Handschuhfinger zu sichern. Bei Knaben ist ebenfalls nach Biss-Spuren zu suchen! Auch hier hilft eine DNA-Primäranalyse, die lediglich den Nachweis "fremder DNA" sichert. Die individualisierende DNA-Untersuchung darf nur auf behördliche Anordnung durchgeführt werden. Die Beweise sind aber dann gesichert und stehen für ein Strafverfahren zur Verfügung.

Lokalbefund im Genitalbereich

Allergien und Hautkrankheiten mit atypischem Verlauf (Pyodermien, Ekzeme) können ebenfalls auf sexuellen Missbrauch hindeuten.

Bakterielle Erreger

Bakterielle Erreger der sexuell übertragbaren Krankheiten (STD) sind: Neisseria gonorrhoeae, urogenitale Mykoplasmen und Ureaplasmen, Chlamydia trachomatis, Haemophilus ducreyi, Treponema pallidum.

Virale Erreger

Virale Erreger der STD: Human-Immunodeficiency-Virus (HIV)
Parasitäre Erreger: Trichomonas vaginalis, Ektoparasiten.

Sehr oft jedoch ist sexueller Missbrauch bei der körperlichen Untersuchung nicht diagnostizierbar. Jede verdächtige Verletzung sollte beschrieben, fotografiert und skizziert werden.


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Ganzkörperuntersuchung durchführen

Nach Möglichkeit sollte nur eine ausführliche Untersuchung des Kindes durchführt werden. Beim Verdacht auf sexuellen Missbrauch an Mädchen erfolgt diese Untersuchung idealerweise durch eine Kindergynäkologin oder einen Kindergynäkologen. Die Untersuchung ist in jedem Fall als Ganzkörperuntersuchung durchzuführen.

Gegenüber Eltern und Begleitpersonen Vertrauen aufbauen

Für eine erfolgreiche Prävention weiterer Gewalt ist es wichtig, dass die Arztpraxis eine vertrauensvolle Situation gegenüber Eltern oder Begleitpersonen schafft. Nur so können die behandelnden Ärzte ihre Vertrauensstellung im Sinne des Fallmanagements einsetzen.

Auf Folgendes sollte der behandelnde Arzt dabei achten:

  • Machen Sie deutlich, dass Sie sich um die Gesundheit des Kindes sorgen.
  • Vermeiden Sie wertende Haltungen gegenüber Eltern oder potentiellen Tätern.
  • Bieten Sie keine Beratungen und Therapien an, die Sie selbst nicht leisten können.
  • Führen Sie nach Möglichkeit eine gemeinsame Entscheidung zur Inanspruchnahme oder Information von Beratungsstellen und Allgemeinen Sozialen Diensten herbei.

Sofern eine Kontaktaufnahme zu den Allgemeinen Sozialen Diensten oder Beratungseinrichtungen notwendig wird, sollten Sie Eltern oder Begleitpersonen über diesen Schritt informieren. Ziel der Gespräche ist es, bei Verdacht auf Misshandlung oder Missbrauch des Kindes Vorbehalte oder Bedenken seitens der Eltern bzw. Begleitpersonen gegenüber der Inanspruchnahme einer speziellen Beratungseinrichtung oder der Allgemeinen Sozialen Dienste abzubauen.

Persönliche Kenntnis der empfohlenen Einrichtungen schafft Glaubwürdigkeit

Die Arztpraxis ist in der Wahl Ihrer Kooperationspartner frei. Die Empfehlung an die Eltern, eine bestimmte Institution aufzusuchen, muss jedoch überzeugend sein. Für die Familie oder das Kind muss deutlich sein, dass dort eine konkrete Hilfe erwartet werden kann. Daher ist es das Beste, wenn Sie Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der empfohlenen Einrichtung besitzen.

Die Kontaktaufnahme zu den Beratungsstellen freier Träger ist zu empfehlen, wenn die persönliche Problembewältigung der Familie im Vordergrund steht, wenn seitens der Eltern Vorbehalte gegenüber Behörden bestehen oder wenn eine absolute Vertraulichkeit gewahrt werden muss. Allgemeine Soziale Dienste sind zu empfehlen, wenn es um die Bewilligung sozialer Hilfen geht. In Fällen sexuellen Missbrauchs sollte in jedem Fall Beratung durch Fachleute vermittelt werden.

 

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