Direkte Gewalt - Misshandlung

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Bei der Kindesmisshandlung geschieht die Schädigung des Kindes nicht zufällig. Meist wird eine verantwortliche erwachsene Person wiederholt gegen ein Kind gewalttätig. Gewalt wird fast immer in der Familie oder in anderen Zusammenlebenssystemen ausgeübt. Häufig ist die Gewaltanwendung der Erwachsenen ein Ausdruck eigener Hilflosigkeit und Überforderung.

Körperliche Gewalt

Erwachsene üben körperliche Gewalt an Kindern in vielen verschiedenen Formen aus. Verbreitet sind Prügel, Schläge mit Gegenständen, Kneifen, Treten und Schütteln des Kindes. Daneben werden Stichverletzungen, Vergiftungen, Würgen und Ersticken, sowie thermische Schäden (Verbrennen, Verbrühen, Unterkühlen) beobachtet. Das Kind kann durch diese Verletzungen bleibende körperliche, geistige und seelische Schäden davontragen oder in Extremfällen daran sterben.

Dabei ist durch eine Änderung des § 1631 Bürgerliches Gesetzbuches (BGB) seit dem Jahr 2000 das Recht auf gewaltfreie Erziehung festgeschrieben worden. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind verboten.

Seelische Gewalt

Seelische oder psychische Gewalt sind "Haltungen, Gefühle und Aktionen, die zu einer schweren Beeinträchtigung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Bezugsperson und Kind führen und dessen geistig-seelische Entwicklung zu einer autonomen und lebensbejahenden Persönlichkeit behindern." (Eggers, 1994). Die Schäden für die Kinder sind oft folgenschwer und daher mit denen der körperlichen Misshandlung vergleichbar.

Seelische Gewalt liegt z.B. dann vor, wenn dem Kind ein Gefühl der Ablehnung vermittelt wird. Für das Kind wird es besonders schwierig, ein stabiles Selbstbewusstsein aufzubauen. Diese Ablehnung wird ausgedrückt, indem das Kind gedemütigt und herabgesetzt, durch unangemessene Schulleistungen oder sportliche und künstlerische Anforderungen überfordert, oder durch Liebesentzug, Zurücksetzung, Gleichgültigkeit und Ignorieren bestraft wird.


 

Überzogene Bestrafungen sind Gewaltakte

Schwerwiegend sind ebenfalls Akte, die dem Kind Angst machen: Einsperren in einen dunklen Raum, Alleinlassen, Isolation des Kindes, Drohungen, Anbinden. Vielfach beschimpfen Eltern ihre Kinder in einem extrem überzogenen Maß oder brechen in Wutanfälle aus, die für das Kind nicht nachvollziehbar sind. Auch überbehütendes und überfürsorgliches Verhalten kann zu seelischer Gewalt werden, wenn es Ohnmacht, Wertlosigkeit und Abhängigkeit vermittelt.

Kinder werden in partnerschaftlichen Konflikten missbraucht

Mädchen und Jungen werden auch für die Bedürfnisse der Eltern missbraucht, indem sie gezwungen werden, sich elterliche Streitereien anzuhören, oder indem sie in Beziehungskonflikten instrumentalisiert werden.

Das Miterleben von Gewalt zwischen den Eltern kann Mädchen und Jungen Schaden zufügen. Zudem ist das Risiko, selber Opfer von Gewalt zu werden, stark erhöht, wenn es zu Gewalt in der Partnerschaft kommt. Kinder sind häufig anwesend, wenn der Vater die Mutter schlägt oder bedroht, sie werden Augen- und/oder Ohrenzeugen von Gewalt, sie sind z. T. auch direkt in die Gewalt gegen ihre Mutter verwickelt: Sie bekommen Schläge ab, weil sie von der Mutter auf den Arm gehalten werden, sie werden als "Geiseln" genommen, um (oftmals) die Mutter zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen, sie sind gezwungen, bei Gewalttaten zuzusehen oder werden aufgefordert, dabei mitzumachen.

Vernachlässigung

Die Vernachlässigung stellt eine Besonderheit sowohl der körperlichen als auch der seelischen Kindesmisshandlung dar. Eltern können Kindern Zuwendung, Liebe und Akzeptanz, Betreuung, Schutz und Förderung verweigern. Diese Verweigerung kann auch zu schweren physischen Beeinträchtigungen führen. Dazu gehören mangelnde Ernährung, unzureichende Pflege und gesundheitliche Fürsorge bis hin zur völligen Verwahrlosung.
Diese andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns kann bewusst oder unbewusst, aufgrund unzureichender Einsicht oder unzureichenden Wissens erfolgen und sind Ausdruck einer stark beeinträchtigten Beziehung zwischen Eltern und Kind. Um gerade die langfristige Auswirkung von Vernachlässigung zu verdeutlichen, ist folgende Definition hilfreich:

"Die durch Vernachlässigung bewirkte chronische Unterversorgung des Kindes durch die nachhaltige Nichtberücksichtigung, Missachtung oder Versagung seiner Lebensbedürfnisse hemmt, beeinträchtigt oder schädigt seine körperliche, geistige und seelische Entwicklung und kann zu gravierenden bleibenden Schäden oder gar zum Tode des Kindes führen." (Schone, 1997).


Sexuelle Gewalt

Im Unterschied zu körperlicher oder seelischer Gewalt gegen Kinder, die häufig aus Hilflosigkeit und Überforderung ausgeübt werden, ist die sexuelle Gewalt an Kindern in der Regel ein planvolles, oft über Jahre andauerndes Verhalten, das sich in seiner Intensität allmählich steigert. Während Kindesmisshandlung von Männern und Frauen verübt wird, geht die sexuelle Gewalt überwiegend von Männern bzw. männlichen Jugendlichen aus.

Unter sexueller Gewalt versteht man Handlungen eines Erwachsenen bzw. eines älteren Jugendlichen an einem Kind, wobei der Erwachsene das Kind als Objekt zur Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse benutzt (nicht nur wenn Kinder diese Handlungen nicht wollen und nicht imstande sind, die Situation zu kontrollieren. Auch wenn Kinder an sexuelle Handlungen mit einem Erwachsenen mitwirken, liegt ein Missbrauch vor). Die Erwachsenen bzw. Jugendlichen nutzen ihre Macht als Ältere oder ihre Autorität innerhalb eines spezifischen Abhängigkeitsverhältnisses (als Vater, Lehrer, Fußballtrainer o.ä.) aus, um ihre Interessen durchzusetzen. Sie erreichen dies, indem sie emotionalen Druck ausüben, die Loyalität eines Kindes ausnutzen, durch Bestechung mit Geschenken, Versprechungen oder Erpressungen aber auch mit dem Einsatz körperlicher Gewalt. Viele missbrauchende Erwachsene verpflichten oder erpressen die Kinder zum Schweigen über den Missbrauch.

Sexuelle Gewalt ist nicht nur körperlicher Missbrauch

Formen sexueller Gewalt sind das Berühren des Kindes an den Geschlechtsteilen, die Aufforderung, den Täter anzufassen, Zungenküsse, oraler, vaginaler und analer Geschlechtsverkehr, Penetration mit Fingern oder Gegenständen. Bekanntlich sind auch Handlungen ohne Körperkontakt wie Exhibitionismus, sexualisierte Sprache und Herstellung und Konsum von Darstellungen kinderpornographischen Inhalts unter Strafe gestellt. Diese Formen der sexuellen Gewalt werden zunehmend auch im Internet dargestellt.

Der Polizeilichen Kriminalstatistik über Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung aus dem Jahre 2006 ist zu entnehmen, dass 76% der Opfer des sexuellen Missbrauchs an Kindern in der Bundesrepublik Deutschland Mädchen sind. Bei Mädchen beträgt der Anteil von missbrauchenden Verwandten und Bekannten zusammen 50%. Der Anteil der Täter, zu denen eine flüchtige Vorbeziehung der Opfer bestand, beträgt 7% und zu denen keine Vorbeziehung bestand, 37%.

Bei den Jungen sieht es ähnlich aus: Der Anteil von missbrauchenden Verwandten und Bekannten beträgt zusammen 53%. Mädchen werden dabei um 4%-Punkte häufiger durch Verwandte missbraucht als Jungen, Jungen um 7%-Punkte häufiger durch Bekannte als Mädchen. Bei den Jungen beträgt der Anteil der Täter, zu denen eine flüchtige Vorbeziehung bestand, 8% und zu denen keine Vorbeziehung bestand, 30%.


Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung

 

 Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung Opfer
  insgesamt männlich weiblich
Verwandtschaft 2924 603 2321
Bekanntschaft 4982 1423 3559
flüchtige Beziehung 1166 304 862
keine Vorbeziehung 5696 1149 4547
ungeklärt 1212 322 890
Summe 15980 3801 12179

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Polizeiliche Kriminalstatistik 2006; Bereich: Bundesrepublik Deutschland)

Sexuelle Gewalt ist meist nicht spontan

Ein wesentlicher Unterschied zwischen sexuellem Missbrauch und körperlicher Misshandlung ist, dass der Täter häufiger in überlegter Absicht handelt. Sexuelle Übergriffe sind eher geplant als körperliche Gewalttaten.

Das Kind steht zwischen Gewalt und Zuwendung

Einige spezifische Merkmale sind charakteristisch für den sexuellen Missbrauch, wenn er in der Familie stattfindet. Der Täter nutzt in besonderem Maße das Macht- und Abhängigkeitsverhältnis aus, das zwischen ihm und dem betroffenen Kind besteht. Dieses Machtgefälle und das Vertrauen des Kindes ermöglichen ihm, das Kind zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Dabei wendet er meist keine körperliche Gewalt an. Das Kind wird mit Drohungen zur Geheimhaltung verpflichtet. Übergriffe können auch mit Zuwendungen verbunden sein. Auf diese Weise wird das Kind zunächst scheinbar aufgewertet. Die Widersprüche im Verhalten des Täters sind für das Kind nicht zu durchschauen. Das Kind sucht daher die Schuld für die sexuellen Übergriffe bei sich und schämt sich dafür.

Scham- und Angstgefühle verhindern ein Sich-Anvertrauen

Die Scham, von einer meist geliebten und geachteten Person sexuell missbraucht zu werden, macht es dem Kind nahezu unmöglich, sich einer dritten Person anzuvertrauen. Jungen können häufig noch mehr Schwierigkeiten haben, sich mitzuteilen. Bei einigen Jungen kann der Missbrauch zusätzlich mit einer Angst einhergehen, für homosexuell gehalten zu werden oder zu sein. Ein weiterer Grund für Kinder, die Erlebnisse für sich zu behalten, ist häufig die Androhung durch den Täter, das Kind werde im Fall der Offenbarung in ein Heim müssen, oder sich Strafen und Ärger einhandeln. Nicht selten sind Drohungen des Täters, sich selbst zu verletzen oder Suizid zu begehen, Vertrauenspersonen zu verletzen oder Haustiere des Kindes zu misshandeln.